Liechtenstein Disclosure Facility
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein und des Vereinigten Königreichs haben am 11. August 2009 ein «Abkommen über die Zusammenarbeit in Steuerfragen (TIEA)» unterzeichnet. Ausserdem verständigte sich die Liechtensteinische Regierung mit der britischen Steuerbehörde, „Her Majesty’s Revenue & Customs“ (HMRC) auf eine Kooperation in Steuersachen“ (MoU). Neben der steuerlichen Amtshilfe und einem Compliance Programm sieht diese Vereinbarung besondere Konditionen im Zusammenhang mit der Selbstdeklaration für im Vereinigten Königreich steuerpflichtige Personen vor.
Diese Offenlegungsmöglichkeit, die so genannte „Liechtenstein Disclosure Facility“ (LDF) bietet einzigartige Lösungen für im Vereinigten Königreich steuerpflichtige Personen mit nicht deklarierten Vermögenswerten und bestehenden oder neu etablierten Verbindungen zu liechtensteinischen Finanzintermediären. Das LDF bietet im Vereinigten Königreich steuerpflichtigen Personen die Möglichkeit, ihre das Vereinigte Königreich betreffenden Steuerangelegenheiten schnell und zu den bestmöglichen Konditionen zu regeln.
Diese mit Grossbritannien ausgehandelte besondere Offenlegungsvereinbarung können nicht nur bestehende Kunden von Liechtensteiner Finanzintermediären nutzen, sondern auch neue Kunden, die eine relevante Beziehung zu Liechtenstein aufbauen.
Die Liechtenstein Disclosure Facilitiy beginnt am 1. September 2009 und endet am 31. März 2015. Eine frühzeitige Deklaration der zu versteuernden Vermögenswerte zahlt sich aus, da dadurch anfallende Nachzahlungen minimiert werden können. Wenn die Deklaration hinausgezögert wird, steigt zudem das Risiko, dass das HMRC gegen die steuerpflichtige Person eine Untersuchung einleitet.
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