Nachfolgeplanung und Vermögenssicherung durch Gesellschaften
Gesellschaften und sonstige Vermögensträger werden von den Treuhandexperten der LGT vorwiegend als Mittel zur sicheren Nachfolgeplanung sowie zur Vermögenssicherung genutzt. Die Übertragung von Vermögensteilen auf juristisch eigenständige Gesellschaften dient dabei nicht nur der Risikobeschränkung, sondern bietet auch die Möglichkeit der bedürfnisgerechten Nachfolgeregelung und Vermögenssicherung.
Gesellschaft (Einsatzmöglichkeiten) | Vorteile | |
Aktiengesellschaft (AG) nach liechtensteinischem Recht Für sämtliche wirtschaftliche Zwecke geeignet: (Handelsgeschäfte, Konzernstrukturen) |
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Aktiengesellschaft (AG) nach Schweizer Recht Juristische Person mit Firma, bestimmtem Zweck und Aktienkapital |
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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach Schweizer Recht Juristische Person mit Firma, bestimmtem Zweck |
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Internationale Gesellschaften Internationale Gesellschaften aus stabilen bewährten Rechtsordnungen zum Schutz Ihres Vermögens |
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Durch die Strukturierung Ihres Vermögens über Gesellschaften oder andere Vermögensträger wird die Effizienz in der Verwaltung verschiedener Vermögensgattungen wie auch die Flexiblität im Hinblick auf zukünftige Veränderungen erhöht. Wir verwenden dazu ausschliesslich Gesellschaften und sonstige Vermögensträger aus anerkannten Rechtsordnungen mit stabiler Rechtsicherheit.
LGT Treuhand AG Städtle 28 FL-9490 Vaduz Tel. +423 235 2727 Fax +423 235 2715 | LGT Schweizerische Treuhandgesellschaft Glärnischstrasse 36 CH-8022 Zürich Tel. +41 44 219 7900 Fax +41 44 219 7999 |
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