Nachfolgeplanung und Vermögenssicherung durch selbständige Vermögensträger

Neben Gesellschaften nutzen die LGT  Treuhandexperten Vermögensträger wie Stiftungen, Trusts oder Anstalten als Mittel zur sicheren Nachfolgeplanung und Vermögenssicherung. Die Übertragung von Vermögensteilen auf juristisch eigenständige Vermögensträger dient nicht nur der Risikobeschränkung, sondern bietet auch die Möglichkeit der bedürfnisgerechten Nachfolgeregelung und Vermögenssicherung.

Vermögensträger (Einsatzmöglichkeiten)

Vorteile 

 

Stiftung nach liechtensteinischem Recht

Zur Nachfolgeplanung und internationalen Vermögenssicherung

  • Keine Gesellschafter und Eigentümer
  • Sie bestimmen Begünstigte
  • Trennung von Privat- und Stiftungsvermögen (Haftungsbeschränkung)

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Trust nach liechtensteinischem Recht

Zur Nachfolgeplanung und internationalen Vermögenssicherung

  • Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und der LGT
  • Sie bestimmen Begünstigte
  • Trennung von Privat- und Trustvermögen (Haftungsbeschränkung) 

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Trust auf den Todesfall nach liechtensteinischem Recht

Zur Erbregelung mit geringem administrativen Aufwand

  • Treuhandvermögen ist über LGT Konto bis zum Todesfall für Sie frei verfügbar
  • Nach dem Todesfall verwaltet und verwendet LGT das Treuhandvermögen gemäss Ihren Anordnungen
  • Zusätzliche Verfügungsmöglichkeit ausserhalb des Nachlasses 
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Common Law Trusts, der BVI-Trust

Zur internationalen Nachfolgeplanung mit besonderem Vermögensschutz

  • Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und der LGT zu Gunsten von Ihnen ausgewählter Personen
  • Verteilung der Vermögenswerte auf Begünstigte kann jederzeit angepasst werden 
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Anstalt nach liechtensteinischem Recht

Zur Nachfolgeregelung und Vermögenssicherung international tätiger Unternehmen

  • Kommerzielle Tätigkeit möglich
  • Begünstigungsregelung möglich
  • Möglichkeit zur stiftungsähnlichen Strukturierung
  • Grosser Gestaltungsfreiraum
  • Trennung von Privat- und Anstaltsvermögen (Haftungsbeschränkung) 
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Treuunternehmen (Trust reg.) nach liechtensteinischem Recht

Zur Nachfolgeplanung und Strukturierung von Firmengruppen

  • Viele Möglichkeiten zur Ausgestaltung
  • Begünstigungsregelung und kommerzielle Tätigkeit möglich
  • Trennung von Privat- und Unternehmensvermögen (Haftungsbeschränkung) 
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Durch die Strukturierung über mehrere Vermögensträger wird die Effizienz in der Verwaltung verschiedener Vermögensgattungen wie auch die Flexiblität im Hinblick auf zukünftige Veränderungen erhöht. Wir verwenden dazu ausschliesslich Vermögensträger und Gesellschaften aus anerkannten Rechtsordnungen mit stabiler Rechtsicherheit.

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