Nachfolgeplanung und Vermögenssicherung durch selbständige Vermögensträger
Neben Gesellschaften nutzen die LGT Treuhandexperten Vermögensträger wie Stiftungen, Trusts oder Anstalten als Mittel zur sicheren Nachfolgeplanung und Vermögenssicherung. Die Übertragung von Vermögensteilen auf juristisch eigenständige Vermögensträger dient nicht nur der Risikobeschränkung, sondern bietet auch die Möglichkeit der bedürfnisgerechten Nachfolgeregelung und Vermögenssicherung.
Vermögensträger (Einsatzmöglichkeiten) | Vorteile | |
Stiftung nach liechtensteinischem Recht Zur Nachfolgeplanung und internationalen Vermögenssicherung |
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Trust nach liechtensteinischem Recht Zur Nachfolgeplanung und internationalen Vermögenssicherung |
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Trust auf den Todesfall nach liechtensteinischem Recht Zur Erbregelung mit geringem administrativen Aufwand |
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Common Law Trusts, der BVI-Trust Zur internationalen Nachfolgeplanung mit besonderem Vermögensschutz |
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Anstalt nach liechtensteinischem Recht Zur Nachfolgeregelung und Vermögenssicherung international tätiger Unternehmen |
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Treuunternehmen (Trust reg.) nach liechtensteinischem Recht Zur Nachfolgeplanung und Strukturierung von Firmengruppen |
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Durch die Strukturierung über mehrere Vermögensträger wird die Effizienz in der Verwaltung verschiedener Vermögensgattungen wie auch die Flexiblität im Hinblick auf zukünftige Veränderungen erhöht. Wir verwenden dazu ausschliesslich Vermögensträger und Gesellschaften aus anerkannten Rechtsordnungen mit stabiler Rechtsicherheit.
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