Information nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr

Stand 16. Juli 2025

Auf dieser Informationsseite beschreiben wir unsere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Der elektronische Geschäftsverkehr mit der LGT Bank AG, Zweigniederlassung Deutschland findet über das LGT SmartBanking als Handy-App oder über die Internetversion statt. Es handelt sich daher um Dienstleistungen, die wir für Sie elektronisch erbringen.

Wenn es rechtlich notwendig ist, verwenden wir vereinzelt bestimmte, gesetzlich vorgesehene Fachbegriffe. Wir erklären dann die Begriffe im Folgetext.

Die Informationsseite ist eine reine Information. Rechtlich gilt, was in dem Vertrag steht, den Sie mit der LGT Bank AG, Zweigniederlassung Deutschland (kurz LGT Deutschland) oder mit dem Hauptsitz der LGT Bank AG in Liechtenstein (kurz LGT Liechtenstein) schließen.

Welche LGT SmartBanking Dienstleistungen werden angeboten?

Wir bieten folgende Dienstleistungen an:

  • Vermögensübersicht (Darstellung Gesamtübersicht der Vermögenswert)
  • Performanceübersicht (Darstellung wie Sich Ihre Wertpapiere und Ihr Vermögen entwickelt)
  • Details zur Ihrem Konto und Ihrem Vermögen
  • Details zu Ihren Krediten
  • Beauftragung von Wertpapier-Geschäften
    Eine Beschreibung dieser Bankdienstleistungen finden Sie im Informationsblatt zu Dienstleistungen im Wertpapier-Geschäft
  • Beauftragung von Überweisungen und Daueraufträgen
    Eine Beschreibung dieser Bankdienstleistungen finden Sie im Informationsblatt zur Abwicklung von Zahlungen
  • Sonstige Services:
    • Elektronisches Postfach und Belegarchiv
    • Benachrichtigungen
    • Kommunikation mit der Kundenberaterin oder dem Kundenberater via LGT SmartBanking
    • Digitale Unterzeichnung von Formularen

Was benötigen Sie für die Nutzung von LGT SmartBanking

Um das LGT SmartBanking zu nutzen, brauchen Sie:

  • eine Verfügernummer und ein Passwort und
  • für die Autorisierung (Genehmigung) der einzelnen Aufträge muss eine bevorzugte Autorisierungsmethode in der Vereinbarung zur Nutzung von LGT SmartBanking festgelegt werden. In Frage kommen Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Entsperrcode und Passwort. Bei Bedarf unterstützt Sie Ihre Kundenbetreuerin oder Ihr Kundenbetreuer oder unsere LGT SmartBanking Hotline, auch wenn Sie zum Beispiel Ihre benötigten Daten vergessen haben oder Sie ein neues Gerät registrieren möchten.

Jeder einzelne Zahlungs- oder Wertpapier-Auftrag muss mit der von Ihnen gewählten Methode „unterschrieben“ (autorisiert) werden.

Ihr erstes Passwort und das Aktivierungsschreiben für die erste Nutzung von LGT SmartBanking bekommen Sie von Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater. Diese Zugangsdaten (persönlichen Identifikationsmerkmale) sind geheim zu halten.