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Market View & Insights
Stand 16. Juli 2025
Die LGT ist bestrebt, ihre Webseiten im Einklang mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderung von Produkten und Dienstleistungen sowie der nationalen Umsetzungsgesetze barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgenden Rechtseinheiten und Webseiten:
LGT Bank AG, Zweigniederlassung Deutschland mit der Webseite www.lgt.com/de-de
Alle Menschen sollen Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen nutzen können, zum Beispiel über digitale Kanäle wie die Website. Man nennt das „barrierefreie Nutzung“. Die Regeln dafür stehen in einem Gesetz. Das Gesetz heißt in Deutschland Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und wird mit BFSG abgekürzt. Wir möchten sicherstellen, dass alle unsere Produkte und Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, barrierefrei sind.
Nachstehend finden Sie Informationen zu den von uns angebotenen Dienstleistungen. Das Sprachniveau dieser Informationen liegt nicht über B2 (Höhere Mittelstufe) des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) des Europarats.
Für Barrierefreiheit gibt es immer wieder neue Anforderungen und verbesserte Standards. Deshalb überprüfen wir unsere Webseite regelmässig, ob sie Hindernisse aufweist oder wo wir sie verbessern können. Wir richten uns dabei nach den Vorgaben der EN 301 549 (Europäische Norm über die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik) sowie den Internetstandards des «World Wide Web Consortium» (abgekürzt W3C). Diese Standards sind auch unter dem englischen Namen «Web Content Accessibility Guidelines» oder kurz WCAG bekannt.
Maßnahmen:
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Das Ziel der LGT ist es, die Webseite ohne Einschränkung zugänglich zu machen. Dazu gehört insbesondere die barrierefreie Bedienung bzw. die Navigation mittels Tastatur sowie die Nutzung von Screen-Readern und anderen Technologien.
Für Barrierefreiheit gibt es immer wieder neue Anforderungen und verbesserte Standards. Deshalb überprüfen wir unsere Webseite regelmässig, ob sie Hindernisse aufweist oder wo wir sie verbessern können. Wir richten uns dabei nach den Vorgaben der Vereinbarung für Internetstandards «World Wide Web Consortium» (abgekürzt W3C). Diese Vorgaben sind auch unter dem englischen Namen «Web Content Accessibility Guidelines» oder kurz WCAG bekannt.
Wir arbeiten daran, dass unsere Internetseiten und Inhalte barrierefrei sind, was in den wesentlichen Bereichen der Fall ist. In einigen Bereichen müssen wir die Barrierefreiheit jedoch noch verbessern. In Zukunft werden wir neue Inhalte für unsere Webseiten so erstellen, dass sie von allen Menschen genutzt werden können.
Unsere Webseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit den WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
PDFs sollen barrierefrei sein. Derzeit entsprechen die auf dieser Webseite bereitgestellten PDF-Dokumente noch nicht vollständig den Anforderungen zur Barrierefreiheit. Bei neu eingestellten PDF-Dateien sind wir bemüht, diese barrierefrei zu erstellen.
Wenn Sie Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte in PDF-Formaten haben, wenden Sie sich bitte an uns. Gerne stellen wir Ihnen die entsprechenden Informationen in einem zugänglicheren Format zur Verfügung.
Einige Videos auf dieser Webseite bieten derzeit keine Untertitel oder Transkripte an. Wir arbeiten daran, Untertitel für alle relevanten Inhalte bereitzustellen.
Die LGT betreibt weitere digitale Applikationen, deren Hilfeseiten auf den LGT-Webseiten publiziert werden. Die Hilfeseiten sind über separate Microsites aufrufbar. Diese Seiten sind teilweise nicht barrierefrei. Die Seiten werden im Zuge der sukzessiven Umstellung zur Barrierefreiheit der digitalen Applikation SmartBanking angepasst und zukünftig barrierefrei zur Verfügung gestellt. Die Seiten der Applikation SmartBanking Pro richten sich an Intermediäre im B2B-Geschäft, in dem keine Anforderung zur Barrierefreiheit besteht, so dass die Seiten nicht angepasst werden.
Die LGT-Webseiten dienen auch der Ansprache von Bewerberinnen und Bewerbern. Sie richten sich somit nicht ausschliesslich an Prospects und Kundinnen bzw. Kunden und publizieren in Folge auch Inhalte ohne Produkt- und Dienstleistungsbezug. Diese Inhalte sind nicht von der Richtlinie (EU) 2019/882 betroffen und sind damit nicht barrierefrei.
Diese Erklärung wurde am 16. Juli 2025 auf Grundlage einer von Init Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation, Köpenicker Strasse 9, D-10997 Berlin vorgenommenen Bewertung erstellt.
Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unseren Webseiten auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden. Gerne stellen wir Ihnen die entsprechenden Informationen in einem zugänglicheren Format zur Verfügung.
Kontakt aufnehmen zur Barrierefreiheit
Die zuständige Marktaufsichtsbehörde in Deutschland ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Sie befindet sich derzeit noch in Errichtung.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zur Behörde sind über die folgende Webseite zugänglich: