Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand 16. Juli 2025

Die LGT ist bestrebt, ihre Webseiten im Einklang mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderung von Produkten und Dienstleistungen sowie der nationalen Umsetzungsgesetze barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgenden Rechtseinheiten und Webseiten: 
LGT Bank AG, Zweigniederlassung Deutschland mit der Webseite www.lgt.com/de-de

Anforderungen an die Barrierefreiheit

Alle Menschen sollen Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen nutzen können, zum Beispiel über digitale Kanäle wie die Website. Man nennt das „barrierefreie Nutzung“. Die Regeln dafür stehen in einem Gesetz. Das Gesetz heißt in Deutschland Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und wird mit BFSG abgekürzt. Wir möchten sicherstellen, dass alle unsere Produkte und Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, barrierefrei sind.

Nachstehend finden Sie Informationen zu den von uns angebotenen Dienstleistungen. Das Sprachniveau dieser Informationen liegt nicht über B2 (Höhere Mittelstufe) des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) des Europarats.

Für Barrierefreiheit gibt es immer wieder neue Anforderungen und verbesserte Standards. Deshalb überprüfen wir unsere Webseite regelmässig, ob sie Hindernisse aufweist oder wo wir sie verbessern können. Wir richten uns dabei nach den Vorgaben der EN 301 549 (Europäische Norm über die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik) sowie den Internetstandards des «World Wide Web Consortium» (abgekürzt W3C). Diese Standards sind auch unter dem englischen Namen «Web Content Accessibility Guidelines» oder kurz WCAG bekannt.

Konkrete Anforderungen an die Barrierefreiheit unserer Webseite und Beispiele für Umsetzungsmassnahmen

1. Die Informationen werden über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt

Maßnahmen:

  • Wesentliche visuelle Inhalte werden zusätzlich durch Alternativtexte (Alt-Texte) beschrieben
  • Auditive Inhalte (z. B. Podcasts, Videos) sind mit Untertiteln und Transkriptionen versehen
  • Interaktive Elemente wie Schaltflächen erhalten beschreibende Beschriftungen und Rollen (ARIA)

2. Die Informationen werden in verständlicher Weise dargestellt

Maßnahmen:

  • Texte sind in klarer Sprache verfasst
  • Inhalte sind logisch gegliedert durch Überschriften, Listen und strukturierte Absätze

3. Die Informationen werden den Nutzerinnen oder Nutzern auf eine Weise dargestellt, die sie wahrnehmen können

Maßnahmen:

  • Der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund beträgt mindestens 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für grossen Text
  • Die Website unterstützt Screenreader und ist vollständig per Tastatur bedienbar
  • Der Fokus ist visuell deutlich erkennbar und folgt einer logischen Reihenfolge
  • Es werden keine Inhalte allein durch Farbe, Ton oder Bewegung vermittelt
  • Inhalte lassen sich ohne Informationsverlust auf bis zu 200 % vergrößern

4. Der Informationsinhalt wird in Textformaten zur Verfügung gestellt, die sich zum Generieren alternativer assistiver Formate eignen, die von Nutzerinnen oder Nutzern in unterschiedlicher Form dargestellt werden und über mehr als einen sensorischen Kanal wahrgenommen werden können

Maßnahmen:

  • Inhalte werden in HTML mit semantisch korrekter Auszeichnung (z. B. <h1> bis <h6>, <nav>, <section>) erstellt
  • PDF-Dokumente sind barrierefrei (z. B. getaggte PDFs mit korrekter Lesereihenfolge)
  • Verzicht auf reine Bildformate für textuelle Inhalte (kein Text in Bildern)

5. Die Informationen werden in einer Schriftart mit angemessener Schriftgröße und geeigneter Schriftform unter Berücksichtigung der vorhersehbaren Nutzungsbedingungen und mit ausreichendem Kontrast sowie anpassbarem Abstand zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen dargestellt

Maßnahmen:

  • Standard-Schriftgröße beträgt mindestens 16px, für Fließtext mindestens 1em
  • Nutzerinnen oder Nutzer können Zeilen-, Zeichen- und Absatzabstände individuell anpassen
  • Kontraste entsprechen mindestens WCAG AA 2.1, d.h. 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text

6. Es wird eine alternative Darstellung des Inhalts angeboten, wenn Elemente mit Nicht-Text-Inhalten enthalten sind

Maßnahmen:

  • Bilder enthalten beschreibende Alt-Texte, dekorative Bilder sind mit leerem Alt-Attribut versehen
  • Videos enthalten Untertitel und ggf. Audiodeskription
  • Diagramme und Infografiken werden durch textliche Beschreibungen ergänzt
  • CAPTCHA werden barrierefrei angeboten, z. B. als logikbasierte Text-CAPTCHAs oder Audio-Alternativen

7. Die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen elektronischen Informationen werden auf kohärente und angemessene Weise bereitgestellt, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden

Maßnahmen:

  • Navigationselemente und Schaltflächen sind konsistent benannt und positioniert
  • Die Seite verfügt über „Skip to Content“-Funktionalitäten für Screenreader-Nutzer
  • Inhalte und Funktionen werden in allen gängigen Browsern und auf mobilen Endgeräten korrekt dargestellt

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Das Ziel der LGT ist es, die Webseite ohne Einschränkung zugänglich zu machen. Dazu gehört insbesondere die barrierefreie Bedienung bzw. die Navigation mittels Tastatur sowie die Nutzung von Screen-Readern und anderen Technologien.  

Für Barrierefreiheit gibt es immer wieder neue Anforderungen und verbesserte Standards. Deshalb überprüfen wir unsere Webseite regelmässig, ob sie Hindernisse aufweist oder wo wir sie verbessern können. Wir richten uns dabei nach den Vorgaben der Vereinbarung für Internetstandards «World Wide Web Consortium» (abgekürzt W3C). Diese Vorgaben sind auch unter dem englischen Namen «Web Content Accessibility Guidelines» oder kurz WCAG bekannt.

Wir arbeiten daran, dass unsere Internetseiten und Inhalte barrierefrei sind, was in den wesentlichen Bereichen der Fall ist. In einigen Bereichen müssen wir die Barrierefreiheit jedoch noch verbessern. In Zukunft werden wir neue Inhalte für unsere Webseiten so erstellen, dass sie von allen Menschen genutzt werden können.

Unsere Webseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit den WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Die Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

1. PDF-Dateien

PDFs sollen barrierefrei sein. Derzeit entsprechen die auf dieser Webseite bereitgestellten PDF-Dokumente noch nicht vollständig den Anforderungen zur Barrierefreiheit. Bei neu eingestellten PDF-Dateien sind wir bemüht, diese barrierefrei zu erstellen.
Wenn Sie Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte in PDF-Formaten haben, wenden Sie sich bitte an uns. Gerne stellen wir Ihnen die entsprechenden Informationen in einem zugänglicheren Format zur Verfügung.

2. Videos

Einige Videos auf dieser Webseite bieten derzeit keine Untertitel oder Transkripte an. Wir arbeiten daran, Untertitel für alle relevanten Inhalte bereitzustellen.

3. SmartBanking Help und SmartBanking Pro Help

Die LGT betreibt weitere digitale Applikationen, deren Hilfeseiten auf den LGT-Webseiten publiziert werden. Die Hilfeseiten sind über separate Microsites aufrufbar. Diese Seiten sind teilweise nicht barrierefrei. Die Seiten werden im Zuge der sukzessiven Umstellung zur Barrierefreiheit der digitalen Applikation SmartBanking angepasst und zukünftig barrierefrei zur Verfügung gestellt. Die Seiten der Applikation SmartBanking Pro richten sich an Intermediäre im B2B-Geschäft, in dem keine Anforderung zur Barrierefreiheit besteht, so dass die Seiten nicht angepasst werden.

4. Career Seiten

Die LGT-Webseiten dienen auch der Ansprache von Bewerberinnen und Bewerbern. Sie richten sich somit nicht ausschliesslich an Prospects und Kundinnen bzw. Kunden und publizieren in Folge auch Inhalte ohne Produkt- und Dienstleistungsbezug. Diese Inhalte sind nicht von der Richtlinie (EU) 2019/882 betroffen und sind damit nicht barrierefrei.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16. Juli 2025 auf Grundlage einer von Init Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation, Köpenicker Strasse 9, D-10997 Berlin vorgenommenen Bewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unseren Webseiten auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden. Gerne stellen wir Ihnen die entsprechenden Informationen in einem zugänglicheren Format zur Verfügung.

Kontakt aufnehmen zur Barrierefreiheit

Marktaufsichtsbehörde

Die zuständige Marktaufsichtsbehörde in Deutschland ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Sie befindet sich derzeit noch in Errichtung.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zur Behörde sind über die folgende Webseite zugänglich:

Kontakt zur MLBF